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Belege und E-Rechnung: automatisch erkannt, geprüft und übergeben

Rechnungen kommen per E-Mail, als E-Rechnung oder auf Papier. Wir bauen den Weg, auf dem sie automatisch erkannt, geprüft und für Ihre Buchhaltung vorbereitet werden. Die Zahlung gibt ein Mensch frei.

Eingang E-Mail mit PDF XRechnung,ZUGFeRD Papier, gescannt Prüfen Format undPflichtangaben Lieferant undBetrag DoppelteRechnungen Übergabe Lexware Office DATEV-Export Ablage Pflicht zur E-Rechnung: ab 2027 für Umsätze über 800.000 €, ab 2028 für alle.
Vom Eingang bis zur Übergabe an die Buchhaltung.

Was geprüft wird

  • Format und Pflichtangaben: Ist die Rechnung lesbar, fehlen Angaben?
  • Lieferant und Betrag: Wer hat die Rechnung geschickt, über welchen Betrag?
  • Doppelte Rechnungen: Was zweimal eingeht, fällt auf.

Wohin die Belege gehen

Zu Lexware Office, als DATEV-Export für Ihren Steuerberater oder geordnet in Ihre Ablage.

Läuft bei Ihnen oder auf Servern in Deutschland. Ein Mensch gibt die Zahlung frei.

Die E-Rechnungspflicht

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Übliche Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.

Ob und ab wann das für Ihren Betrieb gilt, klärt Ihr Steuerberater. Wir bauen die Abläufe, die damit zurechtkommen.

Im Handwerk schon dabei

Klingelfrei, unser Büro-Assistent fürs Handwerk, erkennt Rechnungen im Postfach gleich mit, auch XRechnung und ZUGFeRD. Mehr dazu beim KI-Telefonassistenten.

Weitere Leistungen: KI-Assistent für Website und Messenger · KI-Telefonassistent · E-Mail-Sortierung · Schnittstellen, Dashboards, Programme · KI-Check

Erzählen Sie uns, was bei Ihnen liegen bleibt.

30 Minuten, kostenlos und unverbindlich, per Telefon, auf Wunsch mit Bildschirmfreigabe. Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit Terminvorschlägen.

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Oder direkt anrufen: 0173 639 0736